Verein Kriya Charity - Datenschutzerklärung
Dem Vorstand sind der Datenschutz sowie die diskrete Behandlung der Beitragsgesuche ein wichtiges Anliegen. Schon seine bisherige Praxis steht im Einklang mit dem verschärften Datenschutz im EU-Raum. Im Sinne einer verbesserten Transparenz legt der Vorstand hier offen, wie der Verein mit den anvertrauten Daten umgeht:
Aus vereinsrechtlichen Gründen wird eine Liste geführt über die Mitglieder, die Spenderinnen und Spender und die Personen, welche ein Spendenversprechen abgegeben haben. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. |
Gesuche Charity classic (Beiträge für Kosten Reise, Unterkunft und Verpflegung): Das zuständige Vorstandsmitglied übermittelt das Gesuch den übrigen Vorstandsmitgliedern und stellt dazu Antrag. Für ein bewilligtes Gesuch wird der Beitrag via Bankanweisung oder aber bar am Seminar aus der Charity-Kasse ausbezahlt. Barauszahlungen werden nur von Vorstandsmitgliedern vorgenommen und in ein Quittungsbuch eingetragen, das nur den Vorstandsmitgliedern zur Einsicht offensteht. Ist kein Vorstandsmitglied am Seminar anwesend und wird eine Barauszahlung gewünscht, kann sie mit Zustimmung des Beitragsempfängers vom erweiterten Betreuungsteam des Charity-Tisches ausbezahlt werden. |
Gesuche Charity light (Vergünstigung der Hotelkosten an Seminaren in der Schweiz): Die Hotelvergünstigung kann ohne nähere Begründung an der Charity-Kasse gegen Vorlage der Hotelquittung abgeholt werden. Der Charity-Tisch wird von einem festen Team betreut, zu dem auch Personen beigezogen werden können, die nicht dem Vorstand angehören. Alle Personen dieses Betreuungsteams können Hotelvergünstigungen auszahlen. |
Hoeri, im Juli 2018